Ghosting - schon mal erlebt?

Der vollständige Kommunikationsabbruch ohne Vorankündigung ist in zwischenmenschlichen Beziehungen längst bekannt. Das Phänomen „Ghosting“ tritt nun regelmäßig auch in Bewerbungsprozessen auf.

Bewerber durchlaufen mehrere parallellaufende Bewerbungsprozesse gleichzeitig. Das ist die Regel, nicht die Ausnahme. Verbindlichkeit verliert an Bedeutung, wenn im Bewerbermarkt jederzeit überprüft werden kann, ob sich nicht doch noch etwas Besseres findet. Wenn dem so ist, schalten Kandidaten häufig in den Ghosting-Modus. Das erspart unangenehme Gespräche. Ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist daher nur der erste Schritt zur Gewinnung eines neuen Mitarbeiters.

Wenn Kandidaten Alternativen haben, steht der potentiell neue Arbeitgeber unter Wettbewerbsdruck. Wie sollten Firmen die Pre-Boarding-Phase von der Vertragsunterzeichnung bis zum ersten Arbeitstag managen? Was können Unternehmen sonst noch bieten, um Kandidaten effektiv zu binden?

Wenn Sie Ghosting schon erlebt haben, brauchen Sie einen Plan, dies künftig zu verhindern! Wenn nicht, brauchen Sie einen, um sicherzustellen, dass das so bleibt!

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